Teilnahme-
und Durchführungsbedingungen für MYTIVI
Fernsehgewinnspiele
Die
Teilnahme an Fernsehgewinnspielen sowie deren Durchführung
richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.
§
1 Fernsehgewinnspiele
Die
Fernsehgewinnspiele werden von der Dutyfarm GmbH
in Kooperation mit verschiedenen Fernsehsendern
(Kooperationspartner), die grundsätzlich die
Preise für die Gewinnspiele zur Verfügung
stellen (Preissponsor), durchgeführt. Die Dutyfarm
GmbH vertritt die Kooperationspartner während
der Durchführung des Gewinnspiels und verspricht
die von ihnen gestifteten Preise allein in deren
Namen. Die Dutyfarm GmbH wird hierdurch nicht zu
einer eigenen Leistung verpflichtet, es sei denn,
sie ist im konkreten Fall selbst Sponsor des Preises
§
2 Teilnahme an CallIn- und Interaktions-Sendungen
1)
Bei CallIn- und Interaktions-Sendungen handelt es
sich um TV-Sendungen, die im Programm mit Beginnzeitpunkt
gesondert ausgewiesen sind und ausschließlich
darin bestehen, dass der Zuschauer bei einem Live-Quiz
und/oder interaktiven Spiel per Telefon (Anruf oder
Premium-SMS) direkt in der jeweiligen TV-Sendung
Fragen beantworten oder Aufgaben lösen soll
und dadurch Geldpreise gewinnen kann.
(2)
Teilnahmeberechtigt an Gewinnspielen in Call-in-Sendungen
sind nur volljährige Personen.
(3) Die Teilnahme an Gewinnspielen im Rahmen von
Call-in-Sendungen kann per Telefon und teilweise
per Postkarte erfolgen.
(a) Die Teilnahme per Telefon erfolgt aus Deutschland
über 01378-Telefonnummer. Jeder Anruf aus dem
Festnetz der Deutschen Telekom AG kostet EUR 0,50.
Anrufe aus anderen Netzen, insbesondere Mobilfunknetzen,
können andere Preise haben, die beim jeweiligen
Netzbetreiber erfragt werden können. Eine Tarifierung
des Anrufs findet nicht statt, wenn der Anrufer
ein Besetzt-Zeichen zu hören bekommt. Eine
Tarifierung des Anrufs findet statt, wenn der Anrufer
eine Bandansage zu hören bekommt, welche unabhängig
davon erfolgen kann, ob der Anrufer auch tatsächlich
am Gewinnspiel teilnimmt. Für die Gewinnziehung
qualifizieren sich nur solche Teilnehmer, welche
eine oder mehrere Gewinnfragen erfolgreich gelöst
haben. Jede richtige Lösung steigert die Gewinnchancen.
Die Ziehung des Gewinners findet grundsätzlich
jeweils am Ende jeden Monats statt soweit nicht
anders angegeben.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden,
dass sein Name in der Sendung genannt wird.
(b) Die Teilnahme an Gewinnspielen per Postkarte
erfolgt durch Einsenden einer Postkarte mit Frage
und Antwort sowie Name, Adresse und Telefonnummer
des Mitspielers an die angegebene Adresse. Für
die Gewinnziehung qualifizieren sich nur solche
Teilnehmer, welche eine oder mehrere Gewinnfragen
erfolgreich gelöst haben. Bei jeder Einsendung
darf nur eine Gewinnfrage beantwortet werden. Die
Ziehung des Gewinners findet grundsätzlich
jeweils am Ende jeden Monats statt soweit nicht
anders angegeben. Der Teilnehmer erklärt sich
für den Fall des Gewinnes damit einverstanden,
dass sein Name in der Sendung bekannt gegeben wird.
§
3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Mitarbeiter der Dutyfarm GmbH, der jeweils
für die Sendungsherstellung verantwortlichen
Produktionsfirmen, der beteiligten Provider, der
beteiligten Kooperationspartner sowie jeweils deren
Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen
behält sich die Dutyfarm GmbH das Recht vor,
Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich
unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig
durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls
können in diesen Fällen Gewinne auch nachträglich
aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Ausgeschlossen ist auch, wer unwahre Angaben
zu seiner Person macht.
§ 4 Durchführung und Abwicklung
(1) Jede Teilnahme bei der eine Gewinnfrage erfolgreich
gelöst wurde qualifiziert den Teilnehmer mit
für die Gewinnziehung. Über den Gewinner
entscheidet das Los. Mehrfachteilnahmen sind ausdrücklich
zulässig und steigern die Gewinnchance.
(2) Der Gewinner wird von der Dutyfarm GmbH oder
dem Kooperationspartner in der Regel innerhalb von
9 Wochen nach Ausstrahlung des Gewinnspiels telefonisch
benachrichtigt. Der Gewinnanspruch entsteht ausschließlich
mit dem Zugang der Gewinnbenachrichtigung. und der
Gewinner kann zudem von der Dutyfarm GmbH auf der
MYTIVI-Website, im Teletext und/oder der Website
des Kooperationspartners namentlich veröffentlicht
werden. Die öffentliche Bekanntgabe des Gewinners
erfolgt ohne Gewähr. Der Teilnehmer erklärt
sich mit dieser Form der Veröffentlichung ausdrücklich
einverstanden. Die Dutyfarm GmbH ist berechtigt,
dem Kooperationspartner des jeweiligen Gewinnspiels
die Daten des Gewinners zu übermitteln, um
so die Gewinnabwicklung zu ermöglichen.
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Falls
die Dutyfarm GmbH nur die Email-Adresse des Gewinners
bekannt ist, wird der Gewinner per Email benachrichtigt.
Meldet sich der Gewinner nicht binnen vier Wochen
oder innerhalb einer eventuell im Einzelfall kürzer
bemessenen Frist nach Versenden der Gewinnbenachrichtigung,
so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es
wird ein neuer Gewinner per Los ermittelt. Für
die Richtigkeit der angegebenen Postadresse/Telefonnummer
ist der Teilnehmer verantwortlich.
Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls,
wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb
von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über
den Gewinn aus Gründen, die in der Person des
Gewinners liegen, erfolgen kann.
(3) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte
Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand
identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich
Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Preissponsor
kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand
gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte
auswählen.
(4) Geldgewinne erhält der Gewinner in der Regel
innerhalb einer Frist von 9 Wochen nach Ausstrahlung
des Gewinnspiels per Verrechnungsscheck an die von
ihm angegebene Postadresse.
Es bleibt jedoch vorbehalten, den Geldgewinn auf das
Bankkonto des Gewinners zu überweisen. Zu diesem
Zwecke hat der Gewinner auf Anforderung seine Bankverbindung
anzugeben. Die angegebene Bankverbindung kann zum
Zwecke der Überweisung des Geldgewinns an den
jeweiligen Kooperationspartner weitergeleitet werden.
(5) Der Anspruch auf den Gewinn oder einen etwaigen
Ersatz kann nicht abgetreten werden.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Gewinner muss offensichtliche Mängel
des Gewinns innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des
Gewinns beim Preissponsor rügen. Zur Wahrung
der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der
Rüge. Bei Fristversäumung bestehen keine
Gewährleistungsansprüche mehr für offensichtliche
Mängel.
(2) Die Dutyfarm GmbH haftet nicht für Sach-
und Rechtsmängel der von einem Kooperationspartner
gestifteten Preise und/ oder für die Insolvenz
des Kooperationspartners und die daraus resultierenden
Folgen für die Gewinnspieldurchführung und
Gewinnabwicklung.
(3) Die Dutyfarm GmbH haftet nicht für Schäden,
die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen
in der Übermittlung, bei Störungen der technischen
Anlagen oder des Services, durch unrichtige Inhalte,
Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in
sonstiger Weise bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel
entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden
von der Dutyfarm GmbH (deren Organen, Mitarbeitern
oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder
grob fahrlässig oder durch die Verletzung von
Kardinalspflichten herbeigeführt werden. Unberührt
bleiben Schäden durch die Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit.
(4) Der Kooperationspartner bzw. Sender oder Preissponsor
haftet nur für solche Schäden, welche er
oder einer seiner Erfüllungsgehilfen aufgrund
der Verletzung von Kardinalspflichten oder durch vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht hat.
Hiervon bleibt ausdrücklich die Haftung für
Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit unberührt.
§ 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Die Dutyfarm GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel
zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen
oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht
die Dutyfarm GmbH insbesondere dann Gebrauch, wenn
aus technischen Gründen oder rechtlichen Gründen
eine ordnungsgemäße Durchführung des
Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern
eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines
Teilnehmers verursacht wurde, kann die Dutyfarm GmbH
von dieser Person Ersatz des entstandenen Schadens
verlangen.
§ 7 Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich
damit einverstanden, dass die von ihm gemachten Personenangaben
für die Dauer des Gewinnspiels und dessen Abwicklung
von der Dutyfarm GmbH oder einem von der Dutyfarm
GmbH beauftragten Dritten gespeichert werden dürfen.
Ebenfalls ist der Teilnehmer damit einverstanden,
dass seine Daten an den jeweiligen Kooperationspartner
des Gewinnspiels zur Gewinnabwicklung übermittelt
werden dürfen und dieser sie ebenfalls zur Gewinnabwicklung
speichern darf.
Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per schriftlichem
Widerruf gegenüber der Dutyfarm GmbH die Einwilligung
in die Speicherung aufzuheben.
§
8 Sonstiges
(1)
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2)
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
(3)
Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein
oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen
Teilnahme- und Durchführungsbedingungen hiervon
unberührt.
(4)
Die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen dürfen
von der Dutyfarm GmbH jederzeit ohne Vorankündigung
und Angabe von Gründen geändert werden.
Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der
Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Stand:
2008
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